Allgemeine Geschäftsbedingungen der Soundfeiler GmbH

1. Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäfts-, Herstellungs- und Lieferbedingungen des Tonstudios

der Soundfeiler GmbH, FN 373265w, Handelsgericht Wien, folgend kurz Soundfeiler

genannt, gelten für alle Auftragsproduktionen. Sie gelten grundsätzlich für

Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen und sind wesentlicher Bestandteil jedes

Angebotes und jedes Vertrages.

Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 des

Konsumentenschutzgesetzes BGBl Nr. 140/1979 in der derzeit gültigen Fassung

gelten sie insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des ersten Hauptstückes dieses

Gesetzes widersprechen.

Eine rechtliche Bindung der Soundfeiler tritt nur durch die firmenmäßige

Bestätigung (im Falle des Punkt 7. 1. Absatz kann diese auch mündlich erfolgen)

des Anbotes oder die Unterfertigung des Vertrages und geleisteter Anzahlung

(siehe Punkt 5.) ein.

2. Kosten

Im vertraglich vereinbarten Preis sind sämtliche Herstellungskosten enthalten bzw.

werden die Leistungen nach der im Betrieb aufliegenden jeweils gültigen Preisliste

und den dort genannten Preisen zuzüglich MwSt. (derzeit 20 %) in Rechnung

gestellt. Verpackung, Fracht, Zoll und allfällige Versicherungen sind im Nettopreis

nicht enthalten.

Werden Preise nach Stunden berechnet, ist die vom Tonstudiobetrieb gemessene

Zeit maßgebend, wobei die erste Stunde voll und danach jede weitere

angefangene halbe Stunde berechnet werden.

Die angebotenen Leistungen und Preise gelten ausschließlich für Aufträge, die

Soundfeiler während der Geschäftszeiten, die für ihren Tonstudiobetrieb gelten,

durchführt (Aufnahmen, Nachbearbeitungen udgl).

Sind Aufträge außerhalb der Geschäftszeiten, die für den Tonstudiobetrieb der

Soundfeiler gelten, durchzuführen (insbesondere bei Überschreitung der im

Kollektivvertrag der Fachgruppe Audiovision- und Filmindustrie festgelegten

gesetzlichen Normalarbeitszeit) kann Soundfeiler Überstundensätze in der Höhe

von 50% (Mo-Fr von 18:00 bis 20:00 Uhr) bzw 100% (Mo-Fr von 20:00 bis 9:00 Uhr,

sowie Sa und So 00:00 bis 24:00 Uhr) zusätzlich zu den regulären Tarifen verrechnen.

Kosten für Fremdleistungen verrechnet Soundfeiler mit einem

Handlungskostenaufschlag und einem Gewinnaufschlag.

Sprecherhonorare werden grundsätzlich nach der gültigen

Sprecherhonorarpreisliste (VOICE) angeboten.

Sprecher verrechnen ihre Leistungen, außer im Einzelfall wurde Abweichendes mit

Soundfeiler vereinbart, direkt an den Auftraggeber. Im Regelfall der

Direktverrechnung durch den Sprecher an den Auftraggeber übernimmt

Soundfeiler keine Verantwortung für Sprecher, die - aus welchem Grund auch

immer - außerhalb der Tarifliste verrechnen. Dem Auftraggeber steht es frei, die

angebotenen Honorare direkt von den Sprechern bestätigen zu lassen, bzw. kann

dies Soundfeiler auf Aufforderung auch in ihrem Namen tun.

Über Wunsch des Auftraggebers durchgeführte Sonderleistungen (Organisation,

Auswahl der Sprecher, etc.) kann ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden.

Der in diesem Vertrag vereinbarte Preis ist vom Auftraggeber auch dann zu

entrichten, wenn die Herstellung des Tonträgers aus irgendeinem Grund nicht

zustande kommt.

Der Auftraggeber trägt die Kosten für eine eventuell von ihm veranlasste fachliche

Beratung.

3. Herstellung, Änderung, Abnahme, Lieferfrist

Die Produktion beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, jedenfalls jedoch erst nach

Zustandekommen des Vertrages und geleisteter Anzahlung, es sei denn Soundfeiler

hat dazu im Einzelfall ausdrücklich Abweichendes erklärt.

Soundfeiler übernimmt keine Verantwortung für vom Auftraggeber mangelhaft

angelieferte Daten, Audiofiles oder Aufnahmen. Buchungen von Sprechern und

Musikern, die Soundfeiler im Namen des Kunden durchführt, können auch ohne

vorangegangenen Schriftverkehr erfolgen. Daraus resultierende Aufnahmetermine

sind für den Auftraggeber verbindlich.

Für ausgefallene oder verschobene Termine, die Soundfeiler nicht zu vertreten hat,

übernimmt Soundfeiler keinerlei Haftung. Die Bezahlung von Ausfallshonoraren

geht in solchen Fällen zur Gänze zu Lasten des Auftraggebers.

Gebuchte Termine, die nicht spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn storniert

wurden, werden in Rechnung gestellt.

Die technische Gestaltung des Tonträgers obliegt Soundfeiler.

Die Abnahme durch den Auftraggeber erfolgt durch Vorführung oder

Übermittlung eines Referenztonträgers oder unter digitaler Bereitstellung von

Referenzfiles (WAV, MP3, ...). Fertige Aufnahmen - insbesondere Spots - müssen vom

Auftraggeber abgenommen und zum Versand frei gegeben werden.

Die Abnahme bedeutet eine Billigung der technischen, inhaltlichen und vertraglich

vereinbarten Qualität. Der Auftraggeber oder ein von ihm Bevollmächtigter hat

Soundfeiler unverzüglich nach Vorführung des Tonträgers bzw. Zugang des

Referenztonträgers die Abnahme schriftlich zu bestätigen. Etwaige Mängelrügen

sind längstens innerhalb von 3 Werktagen nach Vorführung bzw. Lieferung oder

Leistung unter Angabe sämtlicher Gründe Soundfeiler schriftlich bekannt zu geben.

Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen. Mit der Mängelrüge sind gleichzeitig

die beanstandeten Tonträger Soundfeiler zur Verfügung zu stellen.
Hat der Auftraggeber nach Abnahme des Tonträgers Änderungswünsche, so hat

er die gewünschten Änderungen schriftlich mitzuteilen, Soundfeiler ist verpflichtet

und allein berechtigt Änderungen vorzunehmen. Derartige Änderungen gehen zu

Lasten des Auftraggebers. Dasselbe gilt, wenn Änderungsvorschläge des

Auftraggebers zu einer anderen Kalkulation als der vor Produktionsbeginn

genehmigten führten.

Lieferfristen oder Termine sind unverbindlich. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen

oder Terminen entbindet den Auftraggeber nicht von der Abnahmepflicht. Kosten

und Gefahr der Zustellung trägt der Auftraggeber. Soundfeiler ist nicht verpflichtet,

das Originaltonmaterial aufzubewahren.

4. Haftung

Soundfeiler wird ein dem Stand der Technik entsprechendes Produkt herzustellen.

Bei der zur Vervielfältigung von Medien und Tonträgern übermittelten Master

übernimmt Soundfeiler nur für jene als Mastermedium gekennzeichneten Master

CDs (PMCD), DDP Master und Masterfiles (Sendekopien) die Verantwortung für

deren technische Eignung zur Vervielfältigung bzw. Ausstrahlung. Die

Vervielfältigung von 'Listening Copies', Referenz CD's oder sonstiger Files und

Medien, die nicht ausdrücklich als Master gekennzeichnet sind, erfolgt auf Gefahr

des Auftraggebers. Für den Inhalt ist der Auftraggeber selbst verantwortlich, er

erhält zu dessen Prüfung eine Belegkopie.

Tritt bei der Herstellung des Tonträgers ein Umstand ein, der die vertragsmäßige

Herstellung unmöglich macht, so hat Soundfeiler nur Vorsatz und grobe

Fahrlässigkeit zu vertreten. Dies gilt auch bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung. Die

Unmöglichkeit der Herstellung oder nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Tonträgers,

die weder von Soundfeiler noch vom Auftraggeber zu vertreten ist, berechtigt den

Auftraggeber nur zum Rücktritt vom Vertrag, jedoch sind die bisher erbrachten

Leistungen dem Tonstudiobetrieb zu entgelten.

Sachmängel, die von Soundfeiler schriftlich anerkannt werden, sind von dieser zu

beseitigen. Können diese Korrekturen nicht ohne Mitwirkung des Auftraggebers

durchgeführt werden, kann Soundfeiler nach fruchtlosem Ablauf einer zur

Vornahme der entsprechenden Handlungen gesetzten Frist von mindestens zwei

Wochen den Vertrag als erfüllt betrachten.

Soundfeiler ist berechtigt, die Beseitigung der Mängel solange zu verweigern, bis

die zum Zeitpunkt der Korrektur fälligen Zahlungen geleistet worden sind.

Bei Verlust und/oder fahrlässiger Beschädigung von vom Auftraggeber an

Soundfeiler zur Bearbeitung übergebener Materialien, beschränkt sich die Haftung

nur auf die Ersatzlieferung von Ton - und/oder Bildträgermaterial in Stückzahl oder

Länge der verloren gegangenen oder beschädigten Teile. Die Haftung für

aufnahmen und Inhalte wird von Soundfeiler ausdrücklich nicht übernommen. Bei

einer Beschädigung von Computerdatenträgern wird kein Ersatz geleistet. Eine

Verpflichtung seitens Soundfeiler eine Versicherung abzuschließen, besteht nicht.

5. Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anders vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

1) 50 % bei Auftragserteilung

2) 50 % bei Lieferung der Aufnahme bzw. des Tonträgers

Die Zahlungsfrist gemäß Punkt 5.2. beträgt, wenn nicht anders vereinbart wurde, 10

Tage netto ohne Abzüge. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist Soundfeiler

berechtigt, 15% Zinsen per anno sowie Mahnspesen in der Höhe von Euro 20,00

zzgl. USt je Mahnung in Rechnung zu stellen. Die Aufrechnung von

Gegenforderungen gegen Honorarforderungen/Rechnungen von Soundfeiler

ausgeschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Soundfeiler entstehenden

Kosten für die Forderungsbetreibung, insbesondere auch die Kosten eines

konzessionierten Inkassobüros gem. Honorarrichtlinien der

Bundeswirtschaftskammer 1993, begrenzt gemäß BGBL 141/1996 und die Kosten

eines beauftragen Rechtsanwaltes sowie 15% Verzugszinsen zu ersetzen.

6. Urheberrechte, Verwertungsrechte

Bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung des Honorars/der Rechnung von

Soundfeiler durch den Auftraggeber verbleiben die entsprechenden

Nutzungsrechte bei Soundfeiler. Bei Musikkompositionen, Musikproduktionen,

Musikbearbeitungen, Remixes u.ä. werden die Nutzungsrechte von Soundfeiler

dem Auftraggeber gesondert verrechnet und sind in der Regel zeitlich, örtlich und

medial begrenzt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Tonstudio jeden weiteren

Einsatz außerhalb der erworbenen Nutzungsrechte zu melden und die

erforderlichen Nutzungsrechte von Soundfeiler zu erwerben.

Der Auftraggeber haftet dafür, dass er über alle Berechtigungen für die von ihm

erteilten Aufträge im Bezug auf Herstellung, Bearbeitung und Vervielfältigung von

Tonaufnahmen für wie immer geartete Zwecke, insbesondere gewerblicher Art,

verfügt. Weiters erklärt der Auftraggeber, Verfügungsberechtigter bzw.

Lizenznehmer über die erforderlichen Urheber bzw. urheberrechtlichen

Verwertungsrechte zu sein und/oder im Besitz ausreichender Berechtigung seitens

des Urhebers bzw. Rechteinhabers zu sein.

Der Auftraggeber haftet für alle Ansprüche, die Dritte in Folge der Ausführung des

Auftrages an Soundfeiler stellen sollten und verpflichtet sich, den Tonstudiobetrieb

schad- u. klaglos zu halten.

Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich damit einverstanden zu sein, dass gesetzlich

vorgeschriebene Meldungen an die entsprechenden Verwertungsgesellschaften

von Soundfeiler vorgenommen werden.